Datum 08.12.2021
Zeit 14:00 Uhr
Beschreibung
Der Kreistag ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten des Landkreises zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ihm obliegt die Kontrolle der Verwaltung sowie die Realisierung der Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses. Der Kreistag fasst die wesentlichen Beschlüsse für die Entwicklung des Landkreises.
Er beschließt Satzungen und andere Rechtsverordnungen des Landkreises und schafft damit das Kreisrecht. Mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung entscheidet der Kreistag jedes Jahr über die Erträge und Aufwendungen des Landkreises und bestimmt damit wichtige Grundrichtungen der Kreispolitik.
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